Angebote zur Unterstützung im Alltag § 45b SGB XI und Haushaltshilfen §§ 38 u. 24 SGB V
Der BetreuungsService Zuhause e. K. ist ein zugelassener Betreuungsdienst mit landesrechtlich anerkannten Betreuungsangeboten. r
Einzelbetreuung – Alltagsbegleitung – Pflegebegleitung – Hilfen im Haushalt. Der BetreuungsService Zuhause bietet Entlastung gleichermaßen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
- Wünschen Sie sich Begleitung im Alltag? Möchten Sie eigenständig in der eigenen Wohnung gut versorgt sein?
- Wünschen Sie sich Jemanden, der hilft und Ihnen zuhört?
- Ganzheitliche Unterstützung bei Krankenhaus-Einweisung, Entlassung
- Erreichbarkeit in Notfällen
Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen genutzt werden:
- Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld (z.B. Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, Friseur, Fußpflege, Friedhof)
- Hilfen zur Entwicklung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Haushaltsführung, z.B.
- Einkauf
- einfache Wohnungsreinigung
- Wäschewechsel, Bett beziehen, Wäsche waschen
- Zubereitung einer Mahlzeit,
- Blumen gießen,
- Briefkasten leeren,
- Müll raustragen
- Unterstützung bei bedürfnisgerechter Beschäftigung
- Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten (Ordnung im Schrift- und Bankenverkehr, Umgang mit Formularen, Behördengänge)
- Besorgung von Rezepten, Medikamenten
Unsere Betreuungsangebote werden als Einzelbetreuung erbracht.
Angebote dienen der Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Sie bieten Unterstützung, die Anforderungen des Pflegealltags besser zu bewältigen
und im Haushalt zu entlasten.
Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen
Vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu stärken oder zu stabilisieren.
Sie unterstützen gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere Kommunikation, Wahrnehmung sozialer Kontakte, Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie die Organisation individuell benötigter Hilfen.
Finanzierung unserer Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag erfolgt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 ein Leistungsbetrag von monatlich 125,00 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können 40% des bestehenden Sachleistungsbetrages dafür genutzt werden. (Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI).
Wir kommen zu Ihnen in die Häuslichkeit.