Wohnraumanpassung

Im Zuhause wohlfühlen

Bei Pflegebedürftigkeit ist oftmals die häusliche Situation zu optimieren. 

Wenn bisherige Hilfsmittel nicht mehr ausreichen, dann sollte mit Plan gehandelt werden.

Bei Pflegebedürftigkeit unterstützt Sie die Pflegekasse. Und es gibt oftmals weitere Fördermöglichkeiten

Lassen Sie sich durch uns beraten.


Kontakt

Was Sie zum Thema Wohnungsanpassung wissen sollten

Schnell können im Pflegefall Stufen und sanitäre Anlagen zum Problem werden. 

Oft kann die Wohnung seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet werden. 

Bei Treppen läßt sich ein Lift einbauen.

Ihr Bad kann altersgerecht gestaltet werden mit einer bogengleichen Dusche.

Türbreiten müssen für Rollstuhl, Rollator angepasst werden.

Haltemöglichkeiten und Beleuchtung sollten bedacht sein. 

Kosten für eine Wohnraumanpassung gehen schnell über 6.000 € hinaus. 

Bei Vorliegen eines Pflegegrades erhalten Sie einen Zuschuss von der Pflegekasse.

sofort umsetzbar

  • Stolperfallen entfernen
  • lose Teppichkanten doppelseitig verkleben 
  • sichere Beleuchtung und Orientierungslichter
  • herumstehende Dekoration und Kabel entfernen, über die Sie stolpern könnten
  • rutschfeste und flache Fußmatte an der Wohnungstür
  • Verlängerung der Schaltphasen für das Licht im Hausflur
  • Zweitschlüssel für alle Fälle bei NachbarIn oder beim Betreuungsdienst hinterlegen
  • Lichtschalter, Telefon, Hausnotruf sollten vom Bett aus erreichbar sein
  • Hausnummer und Namensschild muss für den Notarzt / Rettungsdienst gut erkennbar sein

Diese Maßnahmen können von der Pflegekasse finanziert werden

Aussenbereich

  • Ebenerdiger Zugang
  • Vergrößerung der Türen, Abbau von Türschwellen
  • Anordnung von Schalterleisten
  • Briefkasten in Greifhöhe
  • Anbringen von Haltestangen
  • Schaffung von Sitzplätzen im Treppenhaus
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Rampen und Treppenlifte

Innerhalb der Wohnräume

  • Schaffung von Bewegungsflächen z.B. durch Verlegung von Anschlüssen
  • rutschhemmender Bodenbelag
  • Veränderung der Steuereinheiten für Heizung in Greifhöhe
  • Änderung der Lichtschalter und Steckdosen
  • Treppenlifte
  • Türvergrößerungen
  • Ausgleich von Türschwellen
  • Fenstergriffe auf Greifhöhe

Küche

  • Armaturen
  • rutschhemmendeBodenbelag
  • unterfahrbare Kücheneinrichtung für Rollstuhlfahrer

Bad

  • Umbau eines vorhandenen Bades, bodengleiche Dusche, Sitzhöhe des WC
  • rutschhemmende Bodenbeläge 
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen, höhenverstellbarer Waschtisch

Schlafraum

  • barrierefreier Bettzugang
  • rutschhemmende Bodenbelag
  • Lichtschalter und Steckdosen vom Bett aus zu erreichen

Beantragen Sie den Zuschuss vor der Maßnahme einer Wohnungsanpassung

Die Wohnraumanpassung kann Ihre Pflegekasse mit Zuschüssen bis zu einem Betrag von maximal 4.000 € je Maßnahme fördern (§ 40 Abs. 4 SGB XI). 

Für den Zuschuss müssen Sie vor Beginn des Umbaus einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Lassen Sie sich durch uns beraten!

Ihr Ansprechpartner

Holger Schütte, Telefon 05252 - 9394705

05252 - 9394705